Nutzung des Modellflugplatzes ab dem 08. Juni 2020

Für die Nutzung des Modellflugplatzes ist „Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020“ maßgebend.

Auszug der für den MFG Bad Kissingen e. V. zutreffenden Bestimmungen

§ 9 Sport

(1) 1Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. 2Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu zwanzig Personen (Allerdings müssen die Namen der teilnehmenden Personen im Flugbuch dokumentiert und vier Wochen lang aufbewahrt werden, um im Ernstfall Infektionsketten zurückverfolgen zu können),
  4. kontaktfreie Durchführung,
  5. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  6. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  7. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  8. keine Zuschauer.

Die Regelungen sind zwingend einzuhalten.

Bad Kissingen, 08. Juni  2020

MFG Bad Kissingen e. V.

Vorstandschaft

Manfred Hildebrandt   Heinz Kirchner

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