Für die Nutzung des Modellflugplatzes ist „Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020“ maßgebend.
Auszug der für den MFG Bad Kissingen e. V. zutreffenden Bestimmungen
§ 9 Sport
(1) 1Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. 2Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
- Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
- kontaktfreie Durchführung,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer.
Die Regelungen sind zwingend einzuhalten.
Bad Kissingen, 09. Mai 2020
MFG Bad Kissingen e. V.
Vorstandschaft
Manfred Hildebrandt Heinz Kirchner