1. Platzhalter:
Modell-Flug-Gruppe Bad Kissingen e.V.
Spessartstraße 6, 97688 Bad Kissingen
Mitglied im Deutschen-Modellflug-Verband
2. Aufstiegserlaubnis:
Die Betriebsgenehmigung wurde erteilt von der Regierung von Mittelfranken Luftamt Nordbayern, zuletzt am 27.02.2019.
- Aufstieg für Flugmodelle ohne Verbrennungsmotor bis max. 10 kg Gesamt- masse.
- Aufstieg von Flugmodellen mit Kolbenver-brennungsmotoren bis max. 10 kg Gesamt- masse, die nachfolgenden max. Schallpegel je Flugmodell nicht überschreiten bei gleichzeitigem Betrieb von:
- 1 Flugmodell: 82 dB(A)/25 m
- 2 Flugmodelle: 79 dB(A)/25 m
- 3 Flugmodelle: 77 dB(A)/25 m
- 4 Flugmodelle: 76 dB(A)/25 m
- 5 Flugmodelle: 75 dB(A)/25 m
- 6 Flugmodelle: 74 dB(A)/25 m
Dies ist jeweils über ein mitzuführendes Messprotokoll nachzuweisen und einen funktionstüchtigen Schalldämpfer gemäß neuestem technischen Entwicklungsstand sicherzustellen.
3. Rechte und Pflichten:
Jeder Modellflieger, der Mitglied der MFG Bad Kissingen ist, und seinen Pflichten gegenüber dem Verein nachkommt, hat das Recht, das Fluggelände unentgeltlich zu benutzen. Er hat jedoch auch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln genauestens zu beachten.
4. Aufstiegszeiten:
Täglich in den Stunden zwischen dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung und dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung, jedoch mit Flugmodellen mit Verbrennungs-motoren innerhalb dieses Zeitrahmens nur während folgender Zeiten:
- Werktage: 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Der Aufenthalt auf dem Fluggelände erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Schadensansprüche gegenüber der MFG können nicht geltend gemacht werden. Dem gegenüber ist der Platzbenutzer für alle Schäden, die er durch seinen Aufenthalt oder durch die Benutzung von Fahrzeugen, Flugmodellen und Geräten jedwelcher Art verursacht, in vollem Umfange haftpflichtig. Mutwillige Zerstörungen der Platzanlage werden zur Anzeige gebracht.
Bei Schäden, die an der angrenzender Flur verursacht werden, greifen wir bei Wieder- gutmachung auf die Verursacher zurück.
5. Verhinderung von Unfällen
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
6. Einhalten des Flugraumes
Als Flugraum wird ausschließlich der in dem Lageplan dargestellte Bereich zugelassen. Starts oder Landungen dürfen nicht über die Gemeindeverbindungsstraße von Lauter zur B 286 hinweg erfolgen und sind somit in/aus Richtung Süden durchzuführen.
Desweiteren wird auf die, im Flugbuch befindliche graphische Darstellung des Flugraumes verwiesen. Straßen und Wege dürfen nicht unter 25 m über Grund über- flogen werden. Dies gilt nicht für Start- oder Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege- oder Straßenabschnitt auf mind. 25 m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände (z.B. Kraftfahrzeuge) befinden.
7. Flugordnung
- Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters und einer in „ERSTER HILFE“ ausgebildeten Person durchgeführt werden. (Prüfung nach STVO reicht aus). Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in Personenkraftwagen vor- geschriebenen Ausrüstung entspricht. Der Flugleiter ist gegenüber allen Personen am Modellflugplatz weisungsberechtigt. Wenn weniger als drei Personen auf dem Fluggelände sind, ist die Bestellung eines Flugleiters nicht erforderlich.
- Auf dem Platz dürfen sich nur Piloten und deren Starthelfer aufhalten. Mehrere Piloten haben sich auf einen gemeinsamen Standplatz zu einigen.
- Zuschauer ist der Aufenthalt auf dem Fluggelände nicht gestattet.
- Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
- Bei Start- und Landevorgängen muss eine klare Absprache gewährleistet sein! Landungen sind mit dem Ruf „LANDUNG“ anzukündigen. Motormodelle mit stehendem Propeller und „Notlandungen“ auf Grund irgendeiner Störung haben immer Vorrang.
- Beobachtete Abstürze müssen ebenfalls laut und vernehmlich bekanntgegeben werden.
- Die Teilnahme am Flugbetrieb ist nur bei Nachweis einer gültigen Haftpflicht-Versicherung gestattet.
8. Flugleiterregelung
- Flugleiter ist derjenige Modellflieger, der als dritter am Fluggelände eintrifft. Bei seinem Weggang bestimmt der Flugleiter einen Vertreter.
- Möchte der Flugleiter am Flugbetrieb teil-nehmen, so hat er einen Stellvertreter einzuteilen. Der Stellvertreter ist dann für diesen Zeitraum Flugleiter. Der Stellvertreter ist ebenfalls im Modellflugbuch einzutragen.
9. Modellflugbuch
- Über den Flugbetrieb wird vom Flugleiter und den Piloten das Modellflugbuch geführt.
- Jeder Pilot hat sich vor Aufnahme des Flugbetriebes oder dem Einschalten des Senders mit Vor- und Nachname, Beginn und Ende der Teilnahme am Flugbetrieb, Antriebsart des/der Modell/e in das Modellflugbuch einzutragen und beim eingetragenen Flugleiter anzumelden. Mit seiner Unterschrift im Modellflugbuch erkennt der Pilot die Aufstiegserlaubnis sowie die Flugplatzordnung an.
- Besondere Vorkommnisse (Absturz, Verletzung, Schäden) sind ebenfalls ein-zutragen.
- Der Flugleiter bestätigt die Angaben durch Unterschrift. Für jeden Flugtag ist ein neues Formblatt zu verwenden.
10. Fernsteueranlagen
- Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei dem Betrieb dieser Funkanlagen sind die geltenden Verfügungen der Bundesnetzagentur zu beachten.
- Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich solange einzustellen bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde. Sollten dauerhafte oder wiederholte Funkstörungen auftreten, sind die Bundesnetzagentur und die Luftfahrtbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.
- Die Belegung der Frequenzen und der genutzten Kanäle der Funkfernsteuerungs- anlagen ist während des Betriebs durch eine Kennzeichnung der Sender und durch Anzeige auf einer Frequenztafel kenntlich zu machen. Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung eine Beeinflussung des Empfängers durch unzugehörige Sender ausgeschlossen ist. Beim Betrieb sind solche Funkanlagen zur Information der am Flugbetrieb beteiligten Piloten entsprechend zu kennzeichnen.
11. Gastflieger
- Gastflieger können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahme-antrag (Eintragung im Flugbuch) entscheidet der Vorstand, bei dessen Abwesenheit der Flugleiter.
- Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem entsprechenden Eintrag im Flugbuch (Austritt).
- Voraussetzung für die Benutzung des Platzes sind eine nachgewiesene gültige Haftpflichtversicherung, ein Probeflug als Nachweis der Flugmodellbeherrschung und die Beachtung aller vorstehend aufgeführten Bestimmungen.
- Die Vorstandschaft behält sich eine Gebührenregelung vor.
12. Strafmaßnahmen
Bei Verstoß gegen diese Modellflugplatz- ordnung sind folgende Strafmaßnahmen vorgesehen:
- Verwarnung
- Tagesflugverbot
- Flugverbot für einen bestimmten Zeitraum
- Antrag auf Ausschluss aus der Modell-Flug-Gruppe.
Zuwiderhandlungen können zivilrechtlich verfolgt werden.
Über die Anwendungen der Punkte 1) und 2) entscheidet der Flugleiter Über die Anwendungen der Punkte 3) und 4) die Vorstandschaft. Diese Entscheidungen werden schriftlich bekanntgegeben.
13. Notfälle/Unfälle/Rettungsstelle
- Sollte durch einen Absturz eines Flugmodells ein Unfall mit Sach- und Personenschaden eintreten sind sofort Erste Hilfe zu leisten und nachfolgende Behörden und/oder Institutionen zu benachrichtigen.
- Med. Notfall/Feuerwehr 112
- Polizei 110
- örtliche Polizeiinspektion +49 971 71490
- Notaufnahme:
- Helios St. Elisabeth-Krankenhaus
- Kissinger Str. 150, 97688 Bad Kissingen
- Telefon: +49 971 8050
Bad Kissingen, den 01.03.2020, 1. und 2, Vorstand
Manfred Hildebrandt Heinz Kirchner